I. Geltungsbereich
1. Die
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung einer Ferienwohnung sowie alle für
den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
Beherbergungszwecken sind nicht zulässig.
3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung,
wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Reservierungsantrages des Gastes durch den Gastgeber der
Ferienwohnung zustande. Dem Gastgeber steht es frei, die
Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat
ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem
Gastgeber
gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem
Ferienwohnungsaufnahmevertrag, sofern dem Gastgeber eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen
regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadenersatzansprüche verjähren kenntnistunabhängig in
fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte
Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers
zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste
Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte. Der Gast
ist auch verpflichtet, das Anmeldeformular nach
Ankunft auszufüllen.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß
und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der
vom
Gastgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Gastgeber ferner geändert
werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl
der
Gäste, der Leistungen des Gastgebers oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem
zustimmt.
5. Die Leistungen des Gastgebers sind vor der Anreise zu überweisen oder am Anreisetag bar zu bezahlen. Der Gast
kann dafür eine Rechnung vom Gastgeber
verlangen. Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug ist der Gastgeber
berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen
in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% übe
dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gastgeber bleibt
der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Der Gastgeber ist berechtigt, bei Vertragsabschluß
oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Gastgebers
aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes (i.e. Abbestellung,
Stornierung)
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gastgebers
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem Gastgeber
geschlossenen Vertrag bedarf der mündlichen oder
schriftlichen
Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt die nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung
des Gastgebers zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch
ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein
sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Gastgeber und dem Gast ein Termin
zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Gastgebers auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn der nicht
bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt mündlich
oder schriftlich gegenüber dem Gastgeber ausübt,
sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer
1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei der vom Gast nicht in Anspruch genommenen
Ferienwohnung hat der Gastgeber die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Gastgeber steht es frei, die vertraglich
vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für
ersparte
Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 70% des vertraglich
vereinbarten Preises für die Ferienwohnung zu zahlen. Dem
Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
V. Rücktritt des Gastgebers
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist
der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen
und der Gast auf Rückfrage des Gastgebers auf
sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 6
verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom
Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder
andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- die Ferienwohnung
unter irreführender oder falscher Angabe,
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Gastgeber
begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die
Inanspruchnahme der Gastgeberleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Gastgebers zuzurechnen ist;
- einen Verstoß gegen
Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem
Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des
Gastes auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Die Ferienwohnung steht dem Gast ab 14.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem
Gastgeber spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung
zu
stellen.
3. Andere Regelungen sind nur in Absprache mit dem
Gastgeber möglich.
VII. Haftung des Gastgebers
1. Das Gastgeber haftet mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag.
Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, wenn
das Gastgeber die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Gastgebers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gastgebers
steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird der
Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber dem Gast
gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Gastgebergrundstück abgestellter Gegenstände oder
Fahrräder
und deren Inhalte haftet der Gastgeber nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1
gilt entsprechend.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gastgeber übernimmt
die
Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1
gilt entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Gastgeberaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des
Gastgebers.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr
der
Sitz des Gastgebers. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Gastgeberaufnahme unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.