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I. Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung sowie alle für 
    den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen 
    Beherbergungszwecken sind nicht zulässig.
3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart
    wurde.

II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsantrages des Gastes durch den Gastgeber der
    Ferienwohnung zustande. Dem Gastgeber steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Gastgeber
    gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
    Ferienwohnungsaufnahmevertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen
    regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnistunabhängig in
    fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
    fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1. Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten
    Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
    Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste
    Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte. Der Gast ist auch verpflichtet, das Anmeldeformular nach
    Ankunft auszufüllen.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom
    Gastgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis
    angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Gastgeber ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der
    Gäste, der Leistungen des Gastgebers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem
    zustimmt.
5. Die Leistungen des Gastgebers sind vor der Anreise zu überweisen oder am Anreisetag bar zu bezahlen. Der Gast
    kann dafür eine Rechnung vom Gastgeber verlangen. Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug ist der Gastgeber
    berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften,
    an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% übe dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gastgeber bleibt
    der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Der Gastgeber ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
    Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
    Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gastgebers
    aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes (i.e. Abbestellung, Stornierung)
     Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gastgebers

1. Ein Rücktritt des Gastes von dem Gastgeber geschlossenen Vertrag bedarf der mündlichen oder schriftlichen
    Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt die nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
    wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung
    des Gastgebers zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch
    ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
    Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Gastgeber und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich
    vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
    Schadensersatzansprüche des Gastgebers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn der nicht
    bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt mündlich oder schriftlich gegenüber dem Gastgeber ausübt,
    sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei der vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Gastgeber die Einnahmen aus
    anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Gastgeber steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte
    Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 70% des vertraglich
    vereinbarten Preises für die Ferienwohnung zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte
    Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Gastgebers

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist
    der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
    Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gastgebers auf
    sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom
    Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt vom
    Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
    zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe, wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • der Gastgeber begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Gastgeberleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist;
  • einen Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Die Ferienwohnung steht dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat
    keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gastgeber spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
    stellen.
3. Andere Regelungen sind nur in Absprache mit dem Gastgeber möglich.

VII. Haftung des Gastgebers

1. Das Gastgeber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
    Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der  
    Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gastgeber die Pflichtverletzung zu vertreten
    hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen
    und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
    Gastgebers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gastgebers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
    Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird der
    Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist
    verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
    halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gastgebergrundstück abgestellter Gegenstände oder Fahrräder
    und deren Inhalte haftet der Gastgeber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1
    gilt entsprechend.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gastgeber übernimmt die
    Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1
    gilt entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
    Gastgeberaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind
    unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
    Sitz des Gastgebers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen  
    allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastgeberaufnahme unwirksam
    oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
    Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.